Beihilfe: Arzt, Medikamente, Therapie & Hilfsmittel in Rheinland-Pfalz
Was die Beihilfe in Rheinland-Pfalz bei Arztbesuchen, Medikamenten, Heilmitteln, Psychotherapie und Hilfsmitteln übernimmt.
Ambulante Leistungen
Sind Medikamente und Verbandmittel beihilfefähig?
Arznei- und Verbandmittel sind bei ärztlicher Verordnung beihilfefähig; bei Festbeträgen erfolgt eine Begrenzung.
Ausführliche Antwort
Arznei- und Verbandmittel sind bei ärztlicher, zahnärztlicher oder heilpraktischer Verordnung beihilfefähig; bei Festbeträgen gilt eine Begrenzung. Diese Angaben beruhen auf § 18 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Sind Hilfsmittel und Sehhilfen beihilfefähig?
Hilfsmittel und Sehhilfen sind nach §§ 21, 22 BVO i.V.m. den Anlagen beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Hilfsmittel und Sehhilfen sind nach §§ 21, 22 BVO i.V.m. den Anlagen beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf §§ 21, 22 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Bis zu welchem Höchstsatz sind ärztliche Leistungen beihilfefähig?
Ärztliche Leistungen sind bis zum Höchstsatz der GOÄ, zahnärztliche nach GOZ beihilfefähig (Angemessenheit).
Ausführliche Antwort
Ärztliche Leistungen sind bis zum Höchstsatz der GOÄ, zahnärztliche nach GOZ beihilfefähig; maßgeblich ist die Angemessenheit. Diese Angaben beruhen auf § 8 BVO i.V.m. GOÄ/GOZ; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Sind Krankheitskosten im Ausland beihilfefähig?
Krankheitskosten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sind ohne Inlandskostenvergleich beihilfefähig (aber begrenzt auf die BVO-Höchstbeträge); außerhalb der EU gilt grundsätzlich ein Kostenvergleich mit dem Inland. Unabhängig vom Land entfällt der Vergleich zudem, wenn die Aufwendungen 1.000 € nicht übersteigen (§ 55 BVO RLP).
Ausführliche Antwort
Krankheitskosten, die im Ausland entstehen, sind grundsätzlich bis zur Höhe der Aufwendungen beihilfefähig, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären (Kostenvergleich, § 55 Abs. 1 BVO RLP). Für Behandlungen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union entfällt dieser Kostenvergleich; die sonstigen Höchstbeträge und Begrenzungen der BVO gelten aber weiter (§ 55 Abs. 2 Nr. 1 BVO RLP). Eine EWR- oder Schweiz-Gleichstellung sieht der Wortlaut nicht vor. Unabhängig vom Aufenthaltsland entfällt der Kostenvergleich außerdem, wenn die Aufwendungen 1.000 € nicht übersteigen (§ 55 Abs. 2 Nr. 2 BVO RLP), sowie in weiteren Ausnahmefällen (Grenznähe, Notfall, dienstlicher Wohnsitz im Ausland, Dienstreise, vorherige Anerkennung).
Wie werden Fahrt- und Beförderungskosten erstattet?
Fahrt- und Beförderungskosten sind bei medizinischer Notwendigkeit beihilfefähig (§ 30 BVO RLP); Pkw nach Landesreisekostengesetz RLP; kein gesonderter Eigenbehalt genannt.
Ausführliche Antwort
Fahrt- und Beförderungskosten sind beihilfefähig, soweit ein zwingender medizinischer Grund besteht; anerkannt werden insbesondere Notfalltransporte sowie medizinisch notwendige Fahrten zu Behandlungen. Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund, beispielsweise Besuchs- oder Apothekenfahrten, sind nicht beihilfefähig. Den Kilometersatz für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs legt die BVO fest. Diese Angaben beruhen auf der BVO (Fahrt- und Beförderungskosten); der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Sind Geburts- und Todesfälle beihilfefähig?
Geburts- und Todesfälle sind nach Maßgabe der BVO beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Geburts- und Todesfälle sind nach Maßgabe der BVO beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 66 Abs. 3 LBG; BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Sind Heilmittel (Massage/KG/Logopädie/Ergo) beihilfefähig?
Heilmittel wie Massage, Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie sind nach § 19 BVO i.V.m. der Anlage beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Heilmittel (Massage, Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie) sind nach § 19 BVO i.V.m. der Anlage (Höchstbeträge) beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 19 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Sind Heilpraktikerleistungen beihilfefähig?
Heilpraktikerleistungen sind nach Maßgabe der Anlage 5 BVO (Höchstbeträge) beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Heilpraktikerleistungen sind nach Maßgabe der Anlage 5 BVO (Höchstbeträge) beihilfefähig; ebenso wie in Hessen/Thüringen/M-V, anders als Saarland/Bremen/Hamburg. Diese Angaben beruhen auf § 8 BVO; Anlage 5; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Sind Hörgeräte beihilfefähig?
Hörgeräte sind nach § 34 BVO i.V.m. Anlage 4 bis zu einem Höchstbetrag je Ohr beihilfefähig; Batterien für Hörgeräte volljähriger Personen sind nicht beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Hörgeräte/Hörhilfen sind nach § 34 Abs. 1 BVO i.V.m. Anlage 4 Abschnitt I bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,00 € je Ohr (einschließlich Nebenkosten) beihilfefähig. Nach § 34 Abs. 5 BVO sind Aufwendungen für Batterien für Hörgeräte von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausdrücklich nicht beihilfefähig; bei Minderjährigen sind Batterien dagegen beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 34 BVO; Anlage 4; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Ist eine ambulante Kur beihilfefähig?
Sanatoriums- und Kurbehandlungen sind nach Maßgabe der BVO (Anerkennungsverfahren) beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Sanatoriums- und Kurbehandlungen sind nach Maßgabe der BVO (Anerkennungsverfahren) beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Ist Osteopathie beihilfefähig?
Osteopathische Leistungen sind nach Maßgabe der BVO eingeschränkt beihilfefähig, durch Heilpraktiker im Rahmen der Anlage 5 BVO.
Ausführliche Antwort
Osteopathische Leistungen sind nach Maßgabe der BVO eingeschränkt beihilfefähig; durch Heilpraktiker im Rahmen der Anlage 5 BVO. Diese Angaben beruhen auf §§ 8, 19 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Ist Psychotherapie beihilfefähig?
Psychotherapeutische Behandlungen sind nach Maßgabe der BVO (Anerkennungs-/Gutachterverfahren) beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Psychotherapeutische Behandlungen sind nach Maßgabe der BVO (Anerkennungs-/Gutachterverfahren) beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Ist eine Rehabilitation beihilfefähig?
Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen sind nach Maßgabe der BVO beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen sind nach Maßgabe der BVO beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Sind Sehhilfen (Brillengläser) beihilfefähig?
Sehhilfen (Brillengläser/Kontaktlinsen) sind nach § 22 BVO i.V.m. den Anlagen beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen) sind nach § 22 BVO i.V.m. den Anlagen beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 22 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Sind Kontaktlinsen beihilfefähig?
Kontaktlinsen sind im Rahmen der Sehhilfen-Regelung nach § 22 BVO beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Kontaktlinsen sind im Rahmen der Sehhilfen-Regelung nach § 22 BVO beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 22 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Sind Brillenfassungen beihilfefähig?
Brillenfassungen sind nach Maßgabe der Anlage zur BVO begrenzt beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Brillenfassungen sind nach Maßgabe der Anlage zur BVO begrenzt beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 22 BVO; Anlage; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Sind Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beihilfefähig?
Früherkennung, Vorsorge und Schutzimpfungen sind nach Maßgabe der BVO beihilfefähig.
Ausführliche Antwort
Früherkennung/Vorsorge und Schutzimpfungen sind nach Maßgabe der BVO beihilfefähig. Diese Angaben beruhen auf § 66 Abs. 3 LBG; BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Behörden & Verbände
Sind Medikamente und Verbandmittel beihilfefähig?
Arznei- und Verbandmittel sind bei ärztlicher Verordnung beihilfefähig; bei Festbeträgen erfolgt eine Begrenzung.
Ausführliche Antwort
Arznei- und Verbandmittel sind bei ärztlicher, zahnärztlicher oder heilpraktischer Verordnung beihilfefähig; bei Festbeträgen gilt eine Begrenzung. Diese Angaben beruhen auf § 18 BVO; der amtliche Volltext ist über landesrecht.rlp.de abrufbar.
Persönlich klären
Was heißt das konkret für dich? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deine Situation in Rheinland-Pfalz durch.
Termin buchenoder anrufen: 0251 414850
Dein Leitfaden
Der Leitfaden für Rheinland-Pfalz ist in Arbeit. Trag dich ein, dann bekommst du ihn, sobald er erscheint.
Leitfaden vorbestellenWas kostet dich die Krankenversicherung?
Rechne aus, was PKV oder pauschale Beihilfe in Rheinland-Pfalz für dich bedeuten.
Zum RechnerSprich mit uns, bevor du unterschreibst.
Kostenlos und unverbindlich, im Büro in Münster, per Video oder am Telefon: 0251 414850 (Mo–Fr 9–17 Uhr)
Termin buchenInformationen zu unserem Status als Versicherungsmakler: Erstinformation nach § 15 VersVermV
